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Famion
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« on: May 06, 2008, 11:10:39 PM » |
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Der Hinweis darf in keinem neuen Forum fehlen:
In Dateianhängen dürfen nur eigene Bilder oder Bilder, bei denen eine Erlaubnis zum Veröffentlichen besteht, hochgeladen werden. Dazu gehören auch Bilder von Webseiten, bei denen durch Hinweis auf der Seite eine Generalerlaubnis zum Weiterverbreiten gegeben ist. Dies gilt auch für Verlinkungen von Bildern, das heißt, wenn das Bild nicht hochgeladen, sondern auf einer fremden Seite liegt, und man es durch Verlinkung ("Bild einfügen") sichtbar macht.
Also lieber mal auf Copy und Paste verzichten und einfach einen Link angeben!!
3000 Euro für einen Eistee Bildereinfügerei überzieht Forenbetreiber mit einer Abmahnwelle
Wenn Forenbesitzer in ganz Deutschland Post von einer Anwaltskanzlei bekommen, geht's um die Wurst. Oder ums Brötchen, manchmal auch um Sauerkraut. Die Kanzlei überzieht die Internetgemeinde derzeit im Auftrag von einer Webseite mit einer gnadenlosen Abmahnwelle. Es geht um Fotos von Lebensmitteln. Gestern war erneut Termin vor dem Landgericht.
Einer der rund 10000 Nutzer stellte Anfang des Jahres das Bild eines "Long Island Iceteas" in seinen Beitrag, schrieb dazu etwas wie: "Hallo, bin grade aufgestanden und serviere euch jetzt erst mal einen Eistee." Ein harmloser Gag, der teuer wird: Das Foto stammt von einer kommerziellen Rezeptsammlungswebseite. Diese Rezeptfotos stehen bei der "google"-Bildersuche stets ganz oben. Mehrere hundert Blogger und Forenbetreiber vorher erhielten eine Abmahnung von der Kanzlei: Man solle 700 Euro zahlen, davon 300 Euro Lizenzgebühren, der Rest Anwaltskosten. Erwartungsgemäß ließ der Richter gestern durchblicken, dass er Bechstein für haftbar hält. Für den Forumsbetreiber heißt das: Man wird auf rund 3000 Euro Gerichtskosten sitzen bleiben.
In diesem Sinne... das ist ja wohl der Abschuss! Eigene Partei gründen sach ich da nur, Zaubersteuer inbegriffen! Bananenrepublik..
es winkt ein Meckerelf
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heart leads head
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Malisa
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« Reply #1 on: May 06, 2008, 11:41:36 PM » |
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Man muss wirklich extremst aufpassen. Der Witz an der Sache ist, das eben jene Abmahungen kommerziell motiviert sind, und in der Regel in keinem Verhältnis zum tatsächlich entstandenen Schaden stehen. 'Türlich sollt man auch Urheberrechte nicht mit Füssen treten, aber Leute in den Ruin treiben weil man nur mal eben ein Bild zeigen wollte, bzw. die Leute die das Zeigen geduldet haben, ich weiß ja nich...
Danke Fami für den Hinweiss.
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Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar. A. de Saint-Exupéry
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Sinou
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« Reply #2 on: May 07, 2008, 02:06:27 PM » |
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... Eigene Partei gründen sach ich da nur, Zaubersteuer inbegriffen! Bananenrepublik.. ...
*kicher* Kennst du die Piratenpartei?
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Malisa
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« Reply #3 on: March 22, 2009, 11:58:18 PM » |
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das obengenannte Urteil vom Landesgericht wurde vom Oberlandesgericht wieder aufgehoben*g* Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 8, vom 14.09.2007 teilweise geändert:
Die Klage wird vollen Umfangs abgewiesen.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
http://www.bundesligaforen.de/thread.php?threadid=16740Freiheit für den Eistee!! *g*
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« Last Edit: March 23, 2009, 12:03:33 AM by Malisa »
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Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar. A. de Saint-Exupéry
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Sordrak
Mitglied
Gronnbezwinger
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« Reply #4 on: March 23, 2009, 06:00:22 AM » |
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Ich wollte schon gerade sagen, das die geschichte mir sehr sehr bekannt vor kommt, und das ist ja von 2007 also ein relativ alter hut. Der Zeitpunkt wo das wirklich durch gesetzt wird, naja da sag ich nur gute nacht
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Malisa
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« Reply #5 on: March 23, 2009, 01:29:25 PM » |
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es ist auf jeden Fall ein Lichtblick, dass diese mehr als offensichtliche Abzocke gebremst wurde...
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Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar. A. de Saint-Exupéry
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